[ Auszug: Von Zinsen sind Verzugszinsen nicht zu entrichten. Das Recht des
Gläubigers auf Ersatz des durch den Verzug entstehenden Schadens bleibt
unberührt ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]